Regionalbudget 2025
75.000 Euro für die Region der ILE Schwarzach-Regen - 17 Kleinprojekte profitieren vom Regionalbudget
Vereine, ehrenamtlich Aktive, Mitgliedskommunen – all diese Akteure können von dem Förderprogramm Regionalbudget profitieren. Mit der Umsetzung von Kleinprojekten soll eine engagierte und aktive ländliche Entwicklung unterstützt sowie die regionale Identität gestärkt werden. Im Rahmen der Entscheidungsgremiums-Sitzung wurde über die 20 eingereichten Förderanfragen für Kleinprojekte des Regionalbudgets 2025 entschieden. Insgesamt 17 Antragsteller aus dem Gebiet der ILE Schwarzach-Regen, hierzu gehören die Kommunen Neunburg vorm Wald, Bodenwöhr, Dieterskirchen, Pemfling, Pösing, Thanstein, Bruck i.d.OPf., Neukirchen-Balbini, Schwarzhofen und Stamsried, können sich über eine finanzielle Unterstützung über das diesjährige Regionalbudget freuen. Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.
Die Kleinprojekte, die in den kommenden Monaten durch die jeweiligen Projektträger realisiert werden, sind sehr vielfältig und reichen von der Stärkung des örtlichen Kulturlebens, wie beispielgebend die Anschaffung von Bierzeltgarnituren, Verkaufsbuden, Faltpavillons, Bestuhlung, Kuchenvitrine oder einer Lautsprecheranlage bis hin über die Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, mit der Ertüchtigung eines Vereinsheims, der Erneuerung einer Einbauküche und dem Erstellen einer Freisitzüberdachung oder der Erweiterung des Angebots der Volkssternwarte. Mit öffentlichen Sitzgruppen, Hausnamenschilder, Restaurierung einer Kreuzigungsgruppe sind Kleinprojekte im touristisch, historisch-kulturellen Bereich geplant. Auch Projekte, die der Bewusstseinsbildung dienen und einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung leisten, wie zum Beispiel die Erweiterung des Schulgartens mit dem Bau eines Grünen Klassenzimmers oder die Anschaffung einer Obstraupe, dürfen sich über eine finanzielle Unterstützung freuen. Bei erfolgreicher Projektumsetzung sowie nach Abschluss der Prüfung der Maßnahme können bis zum Jahresende je Kleinprojekt bis zu 80 Prozent, max. 10.000 EUR der förderfähigen Gesamtausgaben an die Projektträger ausgezahlt werden. Die Umsetzung der Kleinprojekte muss bis zum 20. September 2025 erfolgen.
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